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Fachwort
Deutschdrohendem Grundwort fehlt
Fachbebietfehlt Trennung: drohendem
Inhaltfehlt Status:
Worttyp fehlt
BGB 79. 4 Die zuständige Stelle kann einen Nutzer , der die Funktionsfähigkeit der Abrufeinrichtung gefährdet , die nach Absatz 3 Satz 1 zulässige Einsicht überschreitet oder übermittelte Daten missbraucht , von der Teilnahme am automatisierten Abrufverfahren ausschließen ; dasselbe gilt bei drohender Überschreitung oder drohendem Missbrauch .
§ 1218 Rechte des Verpfänders bei drohendem Verderb
§ 1219 Rechte des Pfandgläubigers bei drohendem Verderb