| Fachwort |  |  | 
  | Deutsch | bisherige | Grundwort | fehlt | 
	| Fachbebiet | fehlt | Trennung: | bis|he|ri|ge | 
  	| Inhalt | fehlt | Status: |  | 
  | Worttyp | fehlt | 
  |  | Ez 33,13 Wenn ich zu dem Gerechten sage : Du wirst am Leben bleiben ! , er aber im Vertrauen auf seine Gerechtigkeit Unrecht tut , dann wird ihm seine ganze ( bisherige ) Gerechtigkeit nicht angerechnet . Wegen des Unrechts , das er getan hat , muss er sterben . | 
|  | BGB 402 Der bisherige Gläubiger ist verpflichtet , dem neuen Gläubiger die zur Geltendmachung der Forderung nötige Auskunft zu erteilen und ihm die zum Beweis der Forderung dienenden Urkunden , soweit sie sich in seinem Besitz befinden , auszuliefern . | 
|  | BGB 403 Der bisherige Gläubiger hat dem neuen Gläubiger auf Verlangen eine öffentlich beglaubigte Urkunde über die Abtretung auszustellen . Die Kosten hat der neue Gläubiger zu tragen und vorzuschießen . | 
|  | BGB 408. 2 Das Gleiche gilt , wenn die bereits abgetretene Forderung durch gerichtlichen Beschluss einem Dritten überwiesen wird oder wenn der bisherige Gläubiger dem Dritten gegenüber anerkennt , dass die bereits abgetretene Forderung kraft Gesetzes auf den Dritten übergegangen sei . | 
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