| Fachwort |  |  | 
  | Deutsch | beschwert | Grundwort | beschweren | 
	| Fachbebiet | Kultur -> Sprache und Schrift -> Grammatik | Trennung: | bes|chwert | 
  	| Inhalt | Kultur -> Begegnung Person -> Tätigkeit Person | Status: | Beziehung | 
  | Worttyp | fehlt | 
  | Konjugation | 
|  | Wsh 9,15 denn der vergängliche Leib beschwert die Seele / und das irdische Zelt belastet den um vieles besorgten Geist . | 
|  | BGB 1935 Fällt ein gesetzlicher Erbe vor oder nach dem Erbfall weg und erhöht sich infolgedessen der Erbteil eines anderen gesetzlichen Erben , so gilt der Teil , um welchen sich der Erbteil erhöht , in Ansehung der Vermächtnisse und Auflagen , mit denen dieser Erbe oder der wegfallende Erbe beschwert ist , sowie in Ansehung der Ausgleichungspflicht als besonderer Erbteil . | 
|  | BGB 2007 Ist ein Erbe zu mehreren Erbteilen berufen , so bestimmt sich seine Haftung für die Nachlassverbindlichkeiten in Ansehung eines jeden der Erbteile so , wie wenn die Erbteile verschiedenen Erben gehörten . In den Fällen der Anwachsung und des § 1935 gilt dies nur dann , wenn die Erbteile verschieden beschwert sind . | 
|  | BGB 2095 Der durch Anwachsung einem Erben anfallende Erbteil gilt in Ansehung der Vermächtnisse und Auflagen , mit denen dieser Erbe oder der wegfallende Erbe beschwert ist , sowie in Ansehung der Ausgleichungspflicht als besonderer Erbteil . | 
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