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Fachwort
Deutschberuhende Grundwort fehlt
Fachbebietfehlt Trennung: beruhende
Inhaltfehlt Status:
Worttyp fehlt
BGB 651h. 2 Gelten für eine von einem Leistungsträger zu erbringende Reiseleistung internationale Übereinkommen oder auf solchen beruhende gesetzliche Vorschriften , nach denen ein Anspruch auf Schadensersatz nur unter bestimmten Voraussetzungen oder Beschränkungen entsteht oder geltend gemacht werden kann oder unter bestimmten Voraussetzungen ausgeschlossen ist , so kann sich auch der Reiseveranstalter gegenüber dem Reisenden hierauf berufen .
BGB 1980. 2 Der Kenntnis der Zahlungsunfähigkeit oder der Überschuldung steht die auf Fahrlässigkeit beruhende Unkenntnis gleich . Als Fahrlässigkeit gilt es insbesondere , wenn der Erbe das Aufgebot der Nachlassgläubiger nicht beantragt , obwohl er Grund hat , das Vorhandensein unbekannter Nachlassverbindlichkeiten anzunehmen ; das Aufgebot ist nicht erforderlich , wenn die Kosten des Verfahrens dem Bestand des Nachlasses gegenüber unverhältnismäßig groß sind .
GG 111. 2 Soweit nicht auf besonderem Gesetze beruhende Einnahmen aus Steuern , Abgaben und sonstigen Quellen oder die Betriebsmittelrücklage die Ausgaben unter Absatz 1 decken , darf die Bundesregierung die zur Aufrechterhaltung der Wirtschaftsführung erforderlichen Mittel bis zur Höhe eines Viertels der Endsumme des abgelaufenen Haushaltsplanes im Wege des Kredits flüssig machen .
GG 130. 3 Nicht landesunmittelbare und nicht auf Staatsverträgen zwischen den Ländern beruhende Körperschaften und Anstalten des öffentlichen Rechtes unterstehen der Aufsicht der zuständigen obersten Bundesbehörde .