| Fachwort | 
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  | Deutsch | berufener   |  Grundwort  | fehlt   | 
	| Fachbebiet | fehlt | 
    		Trennung:  | beru|fener  | 
  	| Inhalt | fehlt | 
			Status:  |  | 
  | Worttyp  | fehlt | 
   | berechenbar   | 
 | berechtigte   | 
 | bereichernd   | 
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 | Kte 1548 Christus selbst ist im kirchlichen Dienst des geweihten Priesters in seiner Kirche zugegen als Haupt seines Leibes , Hirt seiner Herde , Hoherpriester des Erlösungsopfers und Lehrer der Wahrheit . Die Kirche bringt dies zum Ausdruck , indem sie sagt , daß der Priester kraft des Weihesakramentes in der Person Christi des Hauptes [ in persona Christi capitis [ Vgl . Offb 5,9-10 ; 1 Petr 2,59 ] handelt . Es ist der gleiche Priester , Christus Jesus , dessen heilige Person sein berufener Diener vertritt . Durch die Priesterweihe dem Hohenpriester angeglichen , besitzt er die Vollmacht , in der Kraft und an Stelle der Person Christi selbst zu handeln [ virtute ac persona ipsius Christi [ Vgl . LG 10 ; 28 ; SC 33 ; CD 11 ; P02 ; 6 ] ( Pius XII. , Enz . Mediator Dei ) . Christus ist die Quelle jeglichen Priestertums ; denn der Priester des [ Alten ] Gesetzes war sein Bild . Der Priester des Neuen Bundes aber handelt in der Person Christi ( Thomas v . A. , s . th . 3,22,4 ) .   | 
 | 1Kor 1,1 Paulus , durch Gottes Willen berufener Apostel Christi Jesu , und der Bruder Sosthenes   | 
 | BGB 31 Der Verein ist für den Schaden verantwortlich , den der Vorstand , ein Mitglied des Vorstands oder ein anderer verfassungsmäßig berufener Vertreter durch eine in Ausführung der ihm zustehenden Verrichtungen begangene , zum Schadensersatz verpflichtende Handlung einem Dritten zufügt .   | 
 | BGB 2306. 1 Ist ein als Erbe berufener Pflichtteilsberechtigter durch die Einsetzung eines Nacherben , die Ernennung eines Testamentsvollstreckers oder eine Teilungsanordnung beschränkt oder ist er mit einem Vermächtnis oder einer Auflage beschwert , so kann er den Pflichtteil verlangen , wenn er den Erbteil ausschlägt ; die Ausschlagungsfrist beginnt erst , wenn der Pflichtteilsberechtigte von der Beschränkung oder der Beschwerung Kenntnis erlangt .   | 
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