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Fachbebiet
Kultur -> Sprache und Schrift -> Grammatik
Trennung:
be|glic|hen
Inhalt
Kultur -> Begegnung Person -> Gedanken
Status:
Beziehung
Worttyp
fehlt
Konjugation
Jes 40,2 Redet Jerusalem zu Herzen / und verkündet der Stadt , dass ihr Frondienst zu Ende geht , / dass ihre Schuld beglichen ist ; denn sie hat die volle Strafe erlitten / von der Hand des Herrn / für all ihre Sünden .
BGB 1440 Das Gesamtgut haftet nicht für eine Verbindlichkeit , die während der Gütergemeinschaft infolge eines zum Vorbehaltsgut oder Sondergut gehörenden Rechts oder des Besitzes einer dazu gehörenden Sache in der Person des Ehegatten entsteht , der das Gesamtgut nicht verwaltet . Das Gesamtgut haftet jedoch , wenn das Recht oder die Sache zu einem Erwerbsgeschäft gehört , das der Ehegatte mit Einwilligung des anderen Ehegatten selbständig betreibt , oder wenn die Verbindlichkeit zu den Lasten des Sonderguts gehört , die aus den Einkünften beglichen zu werden pflegen .
BGB 1442 Die Vorschrift des § 1441 Nr . 2 , 3 gilt nicht , wenn die Verbindlichkeiten zu den Lasten des Sonderguts gehören , die aus den Einkünften beglichen zu werden pflegen . Die Vorschrift gilt auch dann nicht , wenn die Verbindlichkeiten durch den Betrieb eines für Rechnung des Gesamtguts geführten Erwerbsgeschäfts oder infolge eines zu einem solchen Erwerbsgeschäft gehörenden Rechts oder des Besitzes einer dazu gehörenden Sache entstehen .
BGB 1462 Das Gesamtgut haftet nicht für eine Verbindlichkeit eines Ehegatten , die während der Gütergemeinschaft infolge eines zum Vorbehaltsgut oder zum Sondergut gehörenden Rechts oder des Besitzes einer dazu gehörenden Sache entsteht . Das Gesamtgut haftet jedoch , wenn das Recht oder die Sache zu einem Erwerbsgeschäft gehört , das ein Ehegatte mit Einwilligung des anderen Ehegatten selbständig betreibt , oder wenn die Verbindlichkeit zu den Lasten des Sonderguts gehört , die aus den Einkünften beglichen zu werden pflegen .