Fachwort |
|
|
Deutsch | bedürftig | Grundwort | fehlt |
Fachbebiet | fehlt |
Trennung: | be|dür|ft|ig |
Inhalt | fehlt |
Status: | |
Worttyp | fehlt |
| Kte 1351 Von Anfang an bringen die Christen neben Brot und Wein für die Eucharistie auch Gaben zur Unterstützung Bedürftiger mit . Dieser Brauch der Kollekte [ Vgl . 1 Kor 16,1 ] ist durch das Beispiel Christi angeregt , der arm wurde , um uns reich zu machen [ Vgl . 2 Kor 8,9. ] . Wer die Mittel und guten Willen hat , gibt nach seinem Ermessen , was er will , und das , was da zusammenkommt , wird beim Vorsteher hinterlegt . Dieser kommt damit Waisen und Witwen zu Hilfe , solchen , die wegen Krankheit oder aus sonst einem Grunde bedürftig sind , den Gefangenen und den Fremdlingen , die in der Gemeinde anwesend sind ; kurz , er ist allen , die in der Not sind , ein Fürsorger ( Justin , apol . 1,67,6 ) . |
| Kte 2544 Jesus macht es seinen Jüngern zur Pflicht , ihn allem und allen Vorzuziehen , und schlägt ihnen vor , um seinetwillen und um des Evangeliums willen [ Vgl . Mk 8,35 ] auf ihren ganzen Besitz zu verzichten ( Lk 14,33 ) . Kurz vor seinem Leiden stellt er ihnen die arme Witwe von Jerusalem als Vorbild hin , die , obwohl selbst bedürftig , alles gab , was sie zum Leben besaß [ Vgl . Lk 21,4 ] . Das Gebot der Loslösung von den Besitztümern zu erfüllen , ist notwendig , um in das Himmelreich zu gelangen . |
| BGB 1611. 1 Ist der Unterhaltsberechtigte durch sein sittliches Verschulden bedürftig geworden , hat er seine eigene Unterhaltspflicht gegenüber dem Unterhaltspflichtigen gröblich vernachlässigt oder sich vorsätzlich einer schweren Verfehlung gegen den Unterhaltspflichtigen oder einen nahen Angehörigen des Unterhaltspflichtigen schuldig gemacht , so braucht der Verpflichtete nur einen Beitrag zum Unterhalt in der Höhe zu leisten , die der Billigkeit entspricht . Die Verpflichtung fällt ganz weg , wenn die Inanspruchnahme des Verpflichteten grob unbillig wäre . |
| |