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Fachwort
Deutschausreiche Grundwort fehlt
Fachbebietfehlt Trennung: ausreiche
Inhaltfehlt Status:
Worttyp fehlt
BGB 1979 Die Berichtigung einer Nachlassverbindlichkeit durch den Erben müssen die Nachlassgläubiger als für Rechnung des Nachlasses erfolgt gelten lassen , wenn der Erbe den Umständen nach annehmen durfte , dass der Nachlass zur Berichtigung aller Nachlassverbindlichkeiten ausreiche .