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Fachwort
Deutschamtliches Grundwort fehlt
Fachbebietfehlt Trennung: amtliches
Inhaltfehlt Status:
Worttyp fehlt
BGB 1617. 3 Ist ein Kind nicht im Inland geboren , so überträgt das Gericht einem Elternteil das Bestimmungsrecht nach Absatz 2 nur dann , wenn ein Elternteil oder das Kind dies beantragt oder die Eintragung des Namens des Kindes in ein deutsches Personenstandsregister oder in ein amtliches deutsches Identitätspapier erforderlich wird . Fußnote