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Fachwort
Deutschabgegeben Grundwort fehlt
Fachbebietfehlt Trennung: ab|geg|eben
Inhaltfehlt Status:
Worttyp fehlt
BGB 105. 2 Nichtig ist auch eine Willenserklärung , die im Zustand der Bewusstlosigkeit oder vorübergehender Störung der Geistestätigkeit abgegeben wird .
BGB 117. 1 Wird eine Willenserklärung , die einem anderen gegenüber abzugeben ist , mit dessen Einverständnis nur zum Schein abgegeben , so ist sie nichtig .
BGB 118 Eine nicht ernstlich gemeinte Willenserklärung , die in der Erwartung abgegeben wird , der Mangel der Ernstlichkeit werde nicht verkannt werden , ist nichtig .
BGB 119. 1 Wer bei der Abgabe einer Willenserklärung über deren Inhalt im Irrtum war oder eine Erklärung dieses Inhalts überhaupt nicht abgeben wollte , kann die Erklärung anfechten , wenn anzunehmen ist , dass er sie bei Kenntnis der Sachlage und bei verständiger Würdigung des Falles nicht abgegeben haben würde .