kopfgodoku.de
Listenanzeige
Fachwort
DeutschZuziehung Grundwort fehlt
Fachbebietfehlt Trennung: Zuziehung
Inhaltfehlt Status:
Worttyp fehlt
BGB 1892. 2 Das Familiengericht hat die Rechnung rechnungsmäßig und sachlich zu prüfen und deren Abnahme durch Verhandlung mit den Beteiligten unter Zuziehung des Gegenvormunds zu vermitteln . Soweit die Rechnung als richtig anerkannt wird , hat das Familiengericht das Anerkenntnis zu beurkunden .