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Fachwort
DeutschVorsatzes Grundwort fehlt
Fachbebietfehlt Trennung: Vorsatzes
Inhaltfehlt Status:
Worttyp fehlt
BGB 202. 1 Die Verjährung kann bei Haftung wegen Vorsatzes nicht im Voraus durch Rechtsgeschäft erleichtert werden .
BGB 276. 3 Die Haftung wegen Vorsatzes kann dem Schuldner nicht im Voraus erlassen werden .