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Fachwort
DeutschVoreltern Grundwort fehlt
Fachbebietfehlt Trennung: Voreltern
Inhaltfehlt Status:
Worttyp fehlt
BGB 685. 2 Gewähren Eltern oder Voreltern ihren Abkömmlingen oder diese jenen Unterhalt , so ist im Zweifel anzunehmen , dass die Absicht fehlt , von dem Empfänger Ersatz zu verlangen .
BGB 1926. 5 Soweit Abkömmlinge an die Stelle ihrer Eltern oder ihrer Voreltern treten , finden die für die Beerbung in der ersten Ordnung geltenden Vorschriften Anwendung .
BGB 1929. 1 Gesetzliche Erben der fünften Ordnung und der ferneren Ordnungen sind die entfernteren Voreltern des Erblassers und deren Abkömmlinge .