| Fachwort |  |  | 
  | Deutsch | Verfahren | Grundwort | fehlt | 
	| Fachbebiet | fehlt | Trennung: | Ver|fah|ren | 
  	| Inhalt | fehlt | Status: |  | 
  | Worttyp | fehlt | 
  |  | Instrumente und Verfahren | 
|  | Das Verfahren beim Abfall zu Gestirngöttern | 
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|  | Kte 2278 Die Moral verlangt keine Therapie um jeden Preis . Außerordentliche oder zum erhofften Ergebnis in keinem Verhältnis stehende aufwendige und gefährliche medizinische Verfahren einzustellen , kann berechtigt sein . Man will dadurch den Tod nicht herbeiführen , sondern nimmt nur hin , ihn nicht verhindern zu können . Die Entscheidungen sind vom Patienten selbst zu treffen , falls er dazu fähig und imstande ist , andernfalls von den gesetzlich Bevollmächtigten , wobei stets der vernünftige Wille und die berechtigten Interessen des Patienten zu achten sind . | 
|  | BGB 42. 1 Der Verein wird durch die Eröffnung des Insolvenzverfahrens und mit Rechtskraft des Beschlusses , durch den die Eröffnung des Insolvenzverfahrens mangels Masse abgewiesen worden ist , aufgelöst . Wird das Verfahren auf Antrag des Schuldners eingestellt oder nach der Bestätigung eines Insolvenzplans , der den Fortbestand des Vereins vorsieht , aufgehoben , so kann die Mitgliederversammlung die Fortsetzung des Vereins beschließen . Durch die Satzung kann bestimmt werden , dass der Verein im Falle der Eröffnung des Insolvenzverfahrens als nicht rechtsfähiger Verein fortbesteht ; auch in diesem Falle kann unter den Voraussetzungen des Satzes 2 die Fortsetzung als rechtsfähiger Verein beschlossen werden . | 
|  | § 44 Zuständigkeit und Verfahren | 
|  | BGB 44 Die Zuständigkeit und das Verfahren für die Entziehung der Rechtsfähigkeit nach § 43 bestimmen sich nach dem Recht des Landes , in dem der Verein seinen Sitz hat . | 
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