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Fachwort
DeutschVerbleibt Grundwort fehlt
Fachbebietfehlt Trennung: Verbleibt
Inhaltfehlt Status:
Worttyp fehlt
BGB 734 Verbleibt nach der Berichtigung der gemeinschaftlichen Schulden und der Rückerstattung der Einlagen ein Überschuss , so gebührt er den Gesellschaftern nach dem Verhältnis ihrer Anteile am Gewinn .