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Präsident
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Fachbebiet
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Trennung:
Präsi|dent
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BGB 1309. 2 Von dem Erfordernis nach Absatz 1 Satz 1 kann der Präsident des Oberlandesgerichts , in dessen Bezirk das Standesamt , bei dem die Eheschließung angemeldet worden ist , seinen Sitz hat , Befreiung erteilen . Die Befreiung soll nur Staatenlosen mit gewöhnlichem Aufenthalt im Ausland und Angehörigen solcher Staaten erteilt werden , deren Behörden keine Ehefähigkeitszeugnisse im Sinne des Absatzes 1 ausstellen . In besonderen Fällen darf sie auch Angehörigen anderer Staaten erteilt werden . Die Befreiung gilt nur für die Dauer von sechs Monaten .
GG 39. 3 Der Bundestag bestimmt den Schluß und den Wiederbeginn seiner Sitzungen . Der Präsident des Bundestages kann ihn früher einberufen . Er ist hierzu verpflichtet , wenn ein Drittel der Mitglieder , der Bundespräsident oder der Bundeskanzler es verlangen .
GG 40. 2 Der Präsident übt das Hausrecht und die Polizeigewalt im Gebäude des Bundestages aus . Ohne seine Genehmigung darf in den Räumen des Bundestages keine Durchsuchung oder Beschlagnahme stattfinden .
GG 52. 2 Der Präsident beruft den Bundesrat ein . Er hat ihn einzuberufen , wenn die Vertreter von mindestens zwei Ländern oder die Bundesregierung es verlangen .