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Fachwort
DeutschPflichten Grundwort fehlt
Fachbebietfehlt Trennung: Pflic|hten
Inhaltfehlt Status:
Worttyp fehlt
Kte Pflichten der Kinder
Kte Pflichten der Eltern
Kte Pflichten der Behörden
Kte Pflichten der Bürger
Kte 912 Die Gläubigen sollen lernen , sorgfältig zwischen den Rechten und Pflichten , die ihnen obliegen , insofern sie zur Kirche gehören , und denen , die sie betreffen , sofern sie Glieder der menschlichen Gesellschaft sind , zu unterscheiden . Sie werden sich eifrig darum bemühen , beide miteinander harmonisch zu vereinigen , wobei sie daran denken werden , daß sie sich in jeder zeitlichen Angelegenheit vom christlichen Gewissen führen lassen müssen , weil keine menschliche Aktivität , auch nicht in zeitlichen Angelegenheiten , dem Befehl Gottes entzogen werden kann ( LG 36 ) .
Kte 1269 Zu einem Glied der Kirche geworden , gehört der Getaufte nicht mehr sich selbst [ Vgl . 1 Kor 6,19 ] , sondern dem , der für uns gestorben und auferstanden ist [ Vgl . 2 Kot 5:15 ] . Darum soll er sich in der Gemeinschaft der Kirche den anderen unterordnen [ Vgl . Eph 5,21 : 1 Kor 16,15-16 ] , ihnen dienen [ Vgl . Joh 13,12-15. ] , und den Vorstehern der Kirche gehorchen , sich ihnen unterordnen 1 , sie anerkennen und hochachten [ Vgl . 1 Thess 5,12-13 ] Wie sich aus der Taufe Verantwortungen und Pflichten ergeben , so besitzt der Getaufte in der Kirche auch Rechte : das Recht , die Sakramente zu empfangen , durch das Wort Gottes gestärkt und durch die weiteren geistlichen Hilfeleistungen der Kirche unterstützt zu werden [ Vgl . LG 37 ; [ link ] CIC . cann . 208-223 ; CCEO , can . 675,2 ] .
Kte 1535 In diesen Sakramenten können jene , die durch die Taufe und die Firmung zum gemeinsamen Priestertum aller Gläubigen geweiht worden sind , noch besondere Weihen empfangen . Wer das Weihesakrament empfängt , wird geweiht , im Namen Christi die Kirche durch das Wort und die Gnade Gottes zu weiden ( LG 11 ) . Auch die christlichen Eheleute werden in den Pflichten und der Würde ihres Standes durch ein eigenes Sakrament gestärkt und gleichsam geweiht ( GS 48,2 ) .
Kte 1631 Aus diesem Grund verlangt die Kirche normalerweise von ihren Gläubigen , daß sie die Ehe in kirchlicher Form schließen [ Vgl . K . v . Trient : DS 1813-1816 ; [ link ] CIC , can . 1108. ] . Für diese Bestimmung liegen mehrere Gründe vor : Die sakramentale Trauung ist ein liturgischer Akt . Darum ist es angebracht , daß sie in der öffentlichen Liturgie der Kirche gefeiert wird . - Die Trauung führt in einen kirchlichen Stand ein ; sie schafft Rechte und Pflichten in der Kirche , zwischen den Gatten und gegenüber den Kindern . - Weil die Ehe ein Lebensstand in der Kirche ist , muß über den Abschluß der Ehe Gewißheit bestehen - darum ist die Anwesenheit von Zeugen verpflichtend . - Der öffentliche Charakter des Konsenses schützt das einmal gegebene Jawort und hilft , ihm treu zu bleiben .