| Fachwort |  |  | 
  | Deutsch | Nachteile | Grundwort | fehlt | 
	| Fachbebiet | fehlt | Trennung: | N|acht|eile | 
  	| Inhalt | fehlt | Status: | Beziehung | 
  | Worttyp | fehlt | 
  |  | 2668 | 
|  | Egenhofen | 
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|  | Kte 2200 Mit der Befolgung des vierten Gebotes ist eine Belohnung verbunden : Ehre deinen Vater und deine Mutter , damit du lange lebst in dem Land , das der Herr , dein Gott , dir gibt ( Ex 20,12)1. Die Beherzigung dieses Gebotes bringt neben geistlichen auch zeitliche Früchte , nämlich Frieden und Wohlergehen . Die Mißachtung dieses Gebotes hingegen zieht schwere Nachteile für menschliche Gemeinschaften und Einzelpersonen nach sich . | 
|  | BGB 439. 3 Der Verkäufer kann die vom Käufer gewählte Art der Nacherfüllung unbeschadet des § 275 Abs . 2 und 3 verweigern , wenn sie nur mit unverhältnismäßigen Kosten möglich ist . Dabei sind insbesondere der Wert der Sache in mangelfreiem Zustand , die Bedeutung des Mangels und die Frage zu berücksichtigen , ob auf die andere Art der Nacherfüllung ohne erhebliche Nachteile für den Käufer zurückgegriffen werden könnte . Der Anspruch des Käufers beschränkt sich in diesem Fall auf die andere Art der Nacherfüllung ; das Recht des Verkäufers , auch diese unter den Voraussetzungen des Satzes 1 zu verweigern , bleibt unberührt . | 
|  | BGB 573. 2 Ein berechtigtes Interesse des Vermieters an der Beendigung des Mietverhältnisses liegt insbesondere vor , wenn 1. der Mieter seine vertraglichen Pflichten schuldhaft nicht unerheblich verletzt hat , 2. der Vermieter die Räume als Wohnung für sich , seine Familienangehörigen oder Angehörige seines Haushalts benötigt oder 3. der Vermieter durch die Fortsetzung des Mietverhältnisses an einer angemessenen wirtschaftlichen Verwertung des Grundstücks gehindert und dadurch erhebliche Nachteile erleiden würde ; die Möglichkeit , durch eine anderweitige Vermietung als Wohnraum eine höhere Miete zu erzielen , bleibt außer Betracht ; der Vermieter kann sich auch nicht darauf berufen , dass er die Mieträume im Zusammenhang mit einer beabsichtigten oder nach Überlassung an den Mieter erfolgten Begründung von Wohnungseigentum veräußern will . | 
|  | BGB 593. 5 Auf das Recht , eine Änderung des Vertrags nach den Absätzen 1 bis 4 zu verlangen , kann nicht verzichtet werden . Eine Vereinbarung , dass einem Vertragsteil besondere Nachteile oder Vorteile erwachsen sollen , wenn er die Rechte nach den Absätzen 1 bis 4 ausübt oder nicht ausübt , ist unwirksam . | 
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