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Erbrechts
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fehlt
Fachbebiet
fehlt
Trennung:
Erbrechts
Inhalt
fehlt
Status:
Worttyp
fehlt
BGB 1511. 2 Der ausgeschlossene Abkömmling kann , unbeschadet seines Erbrechts , aus dem Gesamtgut der fortgesetzten Gütergemeinschaft die Zahlung des Betrags verlangen , der ihm von dem Gesamtgut der ehelichen Gütergemeinschaft als Pflichtteil gebühren würde , wenn die fortgesetzte Gütergemeinschaft nicht eingetreten wäre . Die für den Pflichtteilsanspruch geltenden Vorschriften finden entsprechende Anwendung .
BGB 2018 Der Erbe kann von jedem , der auf Grund eines ihm in Wirklichkeit nicht zustehenden Erbrechts etwas aus der Erbschaft erlangt hat ( Erbschaftsbesitzer ) , die Herausgabe des Erlangten verlangen .