Fachwort |
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Deutsch | Ehegatten | Grundwort | fehlt |
Fachbebiet | fehlt |
Trennung: | Ehe|ga|tten |
Inhalt | fehlt |
Status: | |
Worttyp | fehlt |
| I Warum Wird dieses Sakrament Ordination [ ordo ] genannt ? Kte 1537 In der römischen Antike bezeichnete das Wort ordo zivile Körperschaften , vor allem die Körperschaft der Regierenden . Ordinatio bedeutet die Eingliederung in einen ordo . In der Kirche gibt es Körperschaften , die von der Überlieferung - im Anschluß an die Heilige Schrift [ Vgl . Hebr 5,6;7,11 ; Ps 110,4. ] - von alters her auf griechisch täxeis , auf lateinisch ordines genannt werden . So spricht die Liturgie vom ordo episcoporum , vom ordo presbyterorum und vom ordo diaconorum . Auch weitere Gruppen werden als ordo bezeichnet , wie die Katechumenen , die Jungfrauen , die Ehegatten und die Witwen . Kte 1538 Die Eingliederung in eine dieser Körperschaften der Kirche geschah durch einen Ritus , ordinatio genannt , einen liturgischen und religiösen Akt , der eine Weihe , eine Segnung oder ein Sakrament sein konnte . Heute wird das Wort ordinatio dem sakramentalen Akt vorbehalten , der in die Körperschaft der Bischöfe , der Priester und der Diakone eingliedert . Er geht über eine bloße Wahl , Bestimmung , Delegation oder Einsetzung durch die Gemeinschaft hinaus , denn er verleiht eine Gabe des Heiligen Geistes , die eine heilige Gewalt [ sacra potestas ] [ Vgl . LG 10. ] auszuüben gestattet , die nur von Christus selbst , durch seine Kirche , verliehen werden kann . Die Ordination wird auch Weihe [ consecratio ] genannt , denn sie besteht in einer Aussonderung und Einsetzung zum Dienst an der Kirche , die Christus selbst vornimmt . Die Handauflegung durch den Bischof und das Weihegebet bilden das sichtbare Zeichen dieser Konsekration . |
| Kte 1601 Der Ehebund , durch den Mann und Frau unter sich die Gemeinschaft des ganzen Lebens begründen , welche durch ihre natürliche Eigenart auf das Wohl der Ehegatten und auf die Zeugung und die Erziehung von Nachkommenschaft hingeordnet ist , wurde zwischen Getauften von Christus dem Herrn zur Würde eines Sakramentes erhoben ( [ link ] CIC , can . 1055 , §1 ) . |
| Kte 1638 Aus einer gültigen Ehe entsteht zwischen den Ehegatten ein Band , das seiner Natur nach lebenslang und ausschließlich ist ; in einer christlichen Ehe werden zudem die Ehegatten durch ein besonderes Sakrament gestärkt und gleichsam geweiht für die Pflichten und die Würde ihres Standes ( [ link ] CIC , can . 1134 ) . |
| Kte 1660 Der Bund der Ehe durch den ein Mann und eine Frau miteinander eine innige Lebens und Liebesgemeinschaft bilden wurde durch den Schöpfer grundgelegt und mit eigenen Gesetzen versehen Er ist von Natur aus auf das Wohl der Ehegatten sowie auf die Zeugung und Erziehung von Kindern hingeordnet Der Ehebund zwischen Getauften wurde von Christus dem Herrn zui Wurde eines Sakramentes erhoben [ Vgl . GS 48,1 ; [ link ] CIC , can . 1055 , §1 ] . |
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