Fachwort |
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Deutsch | Betreuung | Grundwort | fehlt |
Fachbebiet | fehlt |
Trennung: | Be|tre|uung |
Inhalt | fehlt |
Status: | |
Worttyp | fehlt |
| Kte 1595 Die Priester sind in der Priesterwürde mit den Bischöfen vereint und zugleich in der Ausübung ihrer seelsorglichen Aufgaben von ihnen abhängig . Sie sind dazu berufen , die klugen Mitarbeiter der Bischöfe zu sein sie bilden um ihren Bischof das Presbyterium das zusammen mit ihm für die Teilkirche verantwortlich ist . Sie werden vom Bischof mit der Betreuung einer Pfarrgemeinde oder mit einer besonderen kirchlichen Aufgabe betraut . |
| Kte 2181 Die sonntägliche Eucharistie legt den Grund zum ganzen christlichen Leben und bestätigt es . Deshalb sind die Gläubigen verpflichtet , an den gebotenen Feiertagen an der Eucharistiefeier teilzunehmen , sofern sie nicht durch einen gewichtigen Grund ( z . B . wegen Krankheit , Betreuung von Säuglingen ) entschuldigt oder durch ihren Pfarrer dispensiert sind [ Vgl . [ link ] CIC , can . 1245 ] . Wer diese Pflicht absichtlich versäumt , begeht eine schwere Sünde . |
| Kte 2211 Die politische Gemeinschaft hat die Pflicht , die Familie in Ehren zu halten , ihr beizustehen und ihr vor allem zu gewährleisten : - die Freiheit , eine Familie zu gründen , Kinder zu haben und sie gemäß den eigenen moralischen und religiösen Überzeugungen zu erziehen ; - den Schutz des Fortbestehens des Ehebandes und der Institution der Familie ; - die Freiheit , seinen Glauben zu bekennen , weiterzugeben und die Kinder mit Hilfe der dazu notwendigen Mittel und Institutionen in diesem Glauben zu erziehen ; - das Recht auf Privateigentum , die Freiheit , selbständig oder unselbständig zu arbeiten , eine Wohnung zu erhalten und das Recht , auszuwandern ; - den Institutionen des betreffenden Landes entsprechend das Recht auf medizinische Betreuung , auf Beistand im Alter und auf Kindergeld ; - den Schutz der Sicherheit und der Gesundheit , insbesondere gegenüber Gefahren wie Drogen , Pornographie und Alkoholismus ; - die Freiheit , Familienverbände zu bilden und so bei den staatlichen Institutionen vertreten zu sein [ Vgl . FC 46. ] . |
| Kte 2279 Selbst wenn voraussichtlich der Tod unmittelbar bevorsteht , darf die Pflege , die man für gewöhnlich einem kranken Menschen schuldet , nicht abgebrochen werden . Schmerzlindernde Mittel zu verwenden , um die Leiden des Sterbenden zu erleichtern selbst auf die Gefahr hin , sein Leben abzukürzen , kann sittlich der Menschenwürde entsprechen , falls der Tod weder als Ziel noch als Mittel gewollt , sondern bloß als unvermeidbar vorausgesehen und in Kauf genommen wird . Die Betreuung des Sterbenden ist eine vorbildliche Form selbstloser Nächstenliebe ; sie soll aus diesem Grund gefördert werden . |
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