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Fachwort
DeutschBetreuter Grundwort fehlt
Fachbebietfehlt Trennung: Betreuter
Inhaltfehlt Status:
Worttyp fehlt
BGB 1596. 3 Ein geschäftsfähiger Betreuter kann nur selbst anerkennen oder zustimmen ; § 1903 bleibt unberührt .
BGB 1600a. 5 Ein geschäftsfähiger Betreuter kann die Vaterschaft nur selbst anfechten .