Fachwort |
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Deutsch | Besteller | Grundwort | fehlt |
Fachbebiet | fehlt |
Trennung: | Besteller |
Inhalt | fehlt |
Status: | |
Worttyp | fehlt |
| BGB 631. 1 Durch den Werkvertrag wird der Unternehmer zur Herstellung des versprochenen Werkes , der Besteller zur Entrichtung der vereinbarten Vergütung verpflichtet . |
| BGB 632a. 1 Der Unternehmer kann von dem Besteller für eine vertragsgemäß erbrachte Leistung eine Abschlagszahlung in der Höhe verlangen , in der der Besteller durch die Leistung einen Wertzuwachs erlangt hat . Wegen unwesentlicher Mängel kann die Abschlagszahlung nicht verweigert werden . § 641 Abs . 3 gilt entsprechend . Die Leistungen sind durch eine Aufstellung nachzuweisen , die eine rasche und sichere Beurteilung der Leistungen ermöglichen muss . Die Sätze 1 bis 4 gelten auch für erforderliche Stoffe oder Bauteile , die angeliefert oder eigens angefertigt und bereitgestellt sind , wenn dem Besteller nach seiner Wahl Eigentum an den Stoffen oder Bauteilen übertragen oder entsprechende Sicherheit hierfür geleistet wird . |
| BGB 632a. 2 Wenn der Vertrag die Errichtung oder den Umbau eines Hauses oder eines vergleichbaren Bauwerks zum Gegenstand hat und zugleich die Verpflichtung des Unternehmers enthält , dem Besteller das Eigentum an dem Grundstück zu übertragen oder ein Erbbaurecht zu bestellen oder zu übertragen , können Abschlagszahlungen nur verlangt werden , soweit sie gemäß einer Verordnung auf Grund von Artikel 244 des Einführungsgesetzes zum Bürgerlichen Gesetzbuche vereinbart sind . |
| BGB 632a. 3 Ist der Besteller ein Verbraucher und hat der Vertrag die Errichtung oder den Umbau eines Hauses oder eines vergleichbaren Bauwerks zum Gegenstand , ist dem Besteller bei der ersten Abschlagszahlung eine Sicherheit für die rechtzeitige Herstellung des Werkes ohne wesentliche Mängel in Höhe von 5 vom Hundert des Vergütungsanspruchs zu leisten . Erhöht sich der Vergütungsanspruch infolge von Änderungen oder Ergänzungen des Vertrages um mehr als 10 vom Hundert , ist dem Besteller bei der nächsten Abschlagszahlung eine weitere Sicherheit in Höhe von 5 vom Hundert des zusätzlichen Vergütungsanspruchs zu leisten . Auf Verlangen des Unternehmers ist die Sicherheitsleistung durch Einbehalt dergestalt zu erbringen , dass der Besteller die Abschlagszahlungen bis zu dem Gesamtbetrag der geschuldeten Sicherheit zurückhält . |
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