| Fachwort |  |  | 
  | Deutsch | Ausländer | Grundwort | fehlt | 
	| Fachbebiet | fehlt | Trennung: | Aus|länder | 
  	| Inhalt | fehlt | Status: |  | 
  | Worttyp | fehlt | 
  |  | Jes 61,5 Fremde stehen bereit und führen eure Herden auf die Weide , / Ausländer sind eure Bauern und Winzer . | 
|  | Klgl 5,2 An Ausländer fiel unser Erbe , / unsre Häuser kamen an Fremde . | 
|  | Kte 2241 Die wohlhabenderen Nationen sind verpflichtet , so weit es ihnen irgend möglich ist , Ausländer aufzunehmen , die auf der Suche nach Sicherheit und Lebensmöglichkeiten sind , die sie in ihrem Herkunftsland nicht finden können . Die öffentlichen Autoritäten sollen für die Achtung des Naturrechts sorgen , das den Gast unter den Schutz derer stellt , die ihn aufnehmen . Die politischen Autoritäten dürfen im Hinblick auf das Gemeinwohl , für das sie verantwortlich sind , die Ausübung des Einwanderungsrechtes verschiedenen gesetzlichen Bedingungen unterstellen und verlangen , daß die Einwanderer ihren Verpflichtungen gegenüber dem Gastland nachkommen . Der Einwanderer ist verpflichtet , das materielle und geistige Erbe seines Gastlandes dankbar zu achten , dessen Gesetzen zu gehorchen und die Lasten mit zu tragen . | 
|  | 2Sam 15,19 Da sagte der König zu Ittai aus Gat : Warum willst auch du mit uns gehen ? Kehr um und bleib beim ( neuen ) König ! Denn du bist ein Ausländer und aus deiner Heimat verbannt . | 
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