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Fachwort
DeutschAuskünfte Grundwort fehlt
Fachbebietfehlt Trennung: Aus|künfte
Inhaltfehlt Status:
Worttyp fehlt
Ausgerissen
BGB 509 Vor dem Abschluss eines Vertrags über eine entgeltliche Finanzierungshilfe hat der Unternehmer die Kreditwürdigkeit des Verbrauchers zu bewerten . Grundlage für die Bewertung können Auskünfte des Verbrauchers und erforderlichenfalls Auskünfte von Stellen sein , die geschäftsmäßig personenbezogene Daten , die zur Bewertung der Kreditwürdigkeit von Verbrauchern genutzt werden dürfen , zum Zweck der Übermittlung erheben , speichern oder verändern . Die Bestimmungen zum Schutz personenbezogener Daten bleiben unberührt .
BGB 558e Eine Mietdatenbank ist eine zur Ermittlung der ortsüblichen Vergleichsmiete fortlaufend geführte Sammlung von Mieten , die von der Gemeinde oder von Interessenvertretern der Vermieter und der Mieter gemeinsam geführt oder anerkannt wird und aus der Auskünfte gegeben werden , die für einzelne Wohnungen einen Schluss auf die ortsübliche Vergleichsmiete zulassen .