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Fachwort
DeutschAusdrucks Grundwort fehlt
Fachbebietfehlt Trennung: Aus|dru|cks
Inhaltfehlt Status:
Worttyp fehlt
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BGB 133 Bei der Auslegung einer Willenserklärung ist der wirkliche Wille zu erforschen und nicht an dem buchstäblichen Sinne des Ausdrucks zu haften .