Fachwort |
|
|
Deutsch | zuweilen | Grundwort | fehlt |
Fachbebiet | fehlt |
Trennung: | z|uwe|ilen |
Inhalt | fehlt |
Status: | |
Worttyp | fehlt |
| Kte 1308 Wenn zuweilen von der Firmung als dem Sakrament der christlichen Mündigkeit die Rede ist , sollte man das Alter des Erwachsenseins im Glauben nicht dem Alter des natürlichen Erwachsenseins gleichsetzen . Auch sollte man nicht Vergessen , daß die Taufgnade eine ungeschuldete und unverdiente Erwählungsgnade ist , die nicht einer Bestätigung bedarf , damit sie wirksam ist . Der hl . Thomas von Aquin erinnert daran : Das leibliche Alter ist nicht maßgebend für das der Seele ; darum kann der Mensch auch im Kindesalter das geistige Vollalter erlangen , von dem das Buch der weisheit ( 4,8 ) sagt : ‚Ehrenvolles Alter besteht nicht in einem langen Leben und wird nicht an der Zahl der Jahre gemessen‘ . Daher kommt es , daß viele im Kindesalter wegen der empfangenen Kraft des Heiligen Geistes tapfer bis aufs Blut für Christus gekämpft haben ( s . th . 3,72,8 , ad 2 ) . |
| Kte 1501 Krankheit kann zu Angst , zum Rückzug auf sich selbst , zuweilen sogar zu Verzweiflung und zu Auflehnung gegen Gott führen . Sie kann aber auch den Menschen reifer machen , ihm den Blick dafür öffnen , was in seinem Leben unwesentlich ist , so daß er sich dem Wesentlichen zuwendet . Sehr oft führt Krankheit zur Suche nach Gott , zur Rückkehr zu ihm . |
| Kte 2128 Im Agnostizismus kann zuweilen ein gewisses Suchen nach Gott liegen ; er kann aber auch auf Gleichgültigkeit beruhen , auf einer Flucht vor der letzten Daseinsfrage und einer Trägheit des Gewissens . Allzuoft kommt der Agnostizismus dem praktischen Atheismus gleich . |
| Kte 2487 Jede Verfehlung gegen die Gerechtigkeit und die Wahrheit bringt die Verpflichtung zur Wiedergutmachung mit sich , selbst dann , wenn ihrem Urheber Vergebung gewährt worden ist . Falls es unmöglich ist , ein Unrecht öffentlich wiedergutzumachen , muß man es insgeheim tun ; wenn der Geschädigte nicht direkt entschädigt werden kann , muß man ihm im Namen der Liebe moralische Genugtuung leisten . Die Pflicht zur Wiedergutmachung betrifft auch die Verfehlungen gegen den guten Ruf eines anderen . Diese moralische und zuweilen auch materielle Wiedergutmachung ist nach der Größe des verursachten Schadens zu bemessen . Sie ist eine Gewissenspflicht . |
| |