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Fachwort
Deutschweiterem Grundwort fehlt
Fachbebietfehlt Trennung: weiterem
Inhaltfehlt Status:
Worttyp fehlt
BGB 2022. 3 Soweit der Erbe für Aufwendungen , die nicht auf einzelne Sachen gemacht worden sind , insbesondere für die im Absatz 2 bezeichneten Aufwendungen , nach den allgemeinen Vorschriften in weiterem Umfang Ersatz zu leisten hat , bleibt der Anspruch des Erbschaftsbesitzers unberührt .