Fachwort |
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Deutsch | verhüten | Grundwort | hüten |
Fachbebiet | Kultur -> Sprache und Schrift -> Grammatik -> Konjukation haben |
Trennung: | ver|hü|ten |
Inhalt | Kultur -> Begegnung Person -> Körper Person |
Status: | Beziehung |
Worttyp | Verb -> Infinitiv -> Präsens |
Konjugation |
Konjugation hat |
im Mehrwort | Mt 16,22 Da nahm ihn Petrus beiseite und machte ihm Vorwürfe ; er sagte : Das soll Gott verhüten , Herr ! Das darf nicht mit dir geschehen ! |
| Kte 2480 Es ist verwerflich , durch Schmeichelei , Lobhudelei oder Gefälligkeit in Worten oder Haltungen andere in ihren schlechten Handlungen und ihrem falschen Verhalten zu bestärken . Lobhudelei ist ein schwerwiegender Fehler , wenn sie sich zum Komplizen von Lastern oder schweren Sünden macht . Der Wunsch , einen Dienst zu leisten , oder Freundschaft rechtfertigt Doppelzüngigkeit nicht . Lobhudelei ist eine läßliche Sünde , wenn sie nur in der Absicht geschieht , angenehm zu sein , ein Übel zu verhüten , einer Not zu begegnen oder berechtigte Vorteile zu erlangen . |
| Kte 272 Durch die Erfahrung des Bösen und des Leides kann der Glaube an den allmächtigen Vater auf eine harte Probe gestellt werden . Zuweilen erscheint Gott abwesend und nicht imstande , Schlimmes zu verhüten . Nun aber hat Gott der Vater seine Allmacht auf geheimnisvollste Weise in der freiwilligen Erniedrigung und in der Auferstehung seines Sohnes gezeigt , durch die er das Böse besiegt hat . Somit ist der gekreuzigte Christus Gottes Kraft und Gottes Weisheit . Denn das Törichte an Gott ist weiser als die Menschen , und das Schwache an Gott ist stärker als die Menschen ( 1 Kor 1,24-25 ) . In der Auferweckung und Erhöhung Christi hat der Vater das Wirken seiner Kraft und Stärke entfaltet und zeigt , wie überragend groß seine Macht sich an uns , den Gläubigen , erweist ( Eph 1,19 ) . |
| Kte 2491 Berufsgeheimnisse - die z . B . Politiker , Militärangehörige , Ärzte und Juristen bewahren müssen - oder vertrauliche Mitteilungen , die unter dem Siegel der Verschwiegenheit gemacht wurden , dürfen nicht verraten werden , außer wenn der Sonderfall eintritt , daß die Bewahrung des Geheimnisses dem , der es anvertraut , oder dem , dem es anvertraut wird , oder einem Dritten einen sehr großen Schaden zufügen würde , der sich nur durch die Verbreitung der Wahrheit verhüten läßt . Private Informationen , die für andere nachteilig sind , dürfen selbst dann , wenn sie nicht unter dem Siegel der Verschwiegenheit anvertraut wurden , nicht ohne einen entsprechend wichtigen Grund weiterverbreitet werden . |
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