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Fachwort
Deutschvererben Grundwort erben
FachbebietKultur -> Sprache und Schrift -> Grammatik -> Konjukation haben Trennung: ver|er|ben
InhaltKultur -> Begegnung Person -> Gedanken Status: Beziehung
Worttyp Verb -> Infinitiv -> Präsens
Konjugation Konjugation hat
im MehrwortEz 46,18 Vom Erbbesitz des Volkes darf der Fürst nichts nehmen ; er darf sie nicht mit Gewalt von ihrem Eigentum verdrängen . Wenn er seinen Söhnen etwas vererben will , muss er es von seinem Eigentum nehmen , damit die Angehörigen meines Volkes nicht von ihrem Eigentum vertrieben werden .
Lev 25,46 und ihr dürft sie euren Söhnen vererben , damit diese sie als dauerndes Eigentum besitzen ; ihr sollt sie als Sklaven haben . Aber was eure Brüder , die Israeliten , angeht , so soll keiner über den andern mit Gewalt herrschen .
1Chr 28,8 Und nun ermahne ich euch vor den Augen ganz Israels , der Versammlung des Herrn , und vor den Ohren unseres Gottes : Achtet auf alle Gebote des Herrn , eures Gottes , und befolgt sie , damit ihr im Besitz des prächtigen Landes bleibt und es für immer auf eure Söhne nach euch vererben könnt .
Esra 9,12 Darum dürft ihr eure Töchter nicht ihren Söhnen als Frauen geben , noch dürft ihr ihre Töchter für eure Söhne nehmen . Ihr Glück und ihren Wohlstand sollt ihr nicht begehren . Dann werdet ihr stark sein und die Güter des Landes genießen und sie euren Kindern vererben für alle Zeit .