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Fachwort
Deutschungewiss Grundwort fehlt
Fachbebietfehlt Trennung: ungewiss
Inhaltfehlt Status:
Worttyp fehlt
BGB 574a. 2 Kommt keine Einigung zustande , so werden die Fortsetzung des Mietverhältnisses , deren Dauer sowie die Bedingungen , zu denen es fortgesetzt wird , durch Urteil bestimmt . Ist ungewiss , wann voraussichtlich die Umstände wegfallen , auf Grund deren die Beendigung des Mietverhältnisses eine Härte bedeutet , so kann bestimmt werden , dass das Mietverhältnis auf unbestimmte Zeit fortgesetzt wird .
BGB 820. 1 War mit der Leistung ein Erfolg bezweckt , dessen Eintritt nach dem Inhalt des Rechtsgeschäfts als ungewiss angesehen wurde , so ist der Empfänger , falls der Erfolg nicht eintritt , zur Herausgabe so verpflichtet , wie wenn der Anspruch auf Herausgabe zur Zeit des Empfangs rechtshängig geworden wäre . Das Gleiche gilt , wenn die Leistung aus einem Rechtsgrund , dessen Wegfall nach dem Inhalt des Rechtsgeschäfts als möglich angesehen wurde , erfolgt ist und der Rechtsgrund wegfällt .
BGB 1913 Ist unbekannt oder ungewiss , wer bei einer Angelegenheit der Beteiligte ist , so kann dem Beteiligten für diese Angelegenheit , soweit eine Fürsorge erforderlich ist , ein Pfleger bestellt werden . Insbesondere kann einem Nacherben , der noch nicht gezeugt ist oder dessen Persönlichkeit erst durch ein künftiges Ereignis bestimmt wird , für die Zeit bis zum Eintritt der Nacherbfolge ein Pfleger bestellt werden .
BGB 1960. 1 Bis zur Annahme der Erbschaft hat das Nachlassgericht für die Sicherung des Nachlasses zu sorgen , soweit ein Bedürfnis besteht . Das Gleiche gilt , wenn der Erbe unbekannt oder wenn ungewiss ist , ob er die Erbschaft angenommen hat .