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Fachwort
Deutschhaftende Grundwort fehlt
Fachbebietfehlt Trennung: haftende
Inhaltfehlt Status:
Worttyp fehlt
BGB 1607. 1 Soweit ein Verwandter auf Grund des § 1603 nicht unterhaltspflichtig ist , hat der nach ihm haftende Verwandte den Unterhalt zu gewähren .