| Fachwort |  |  | 
  | Deutsch | genügend | Grundwort | fehlt | 
	| Fachbebiet | fehlt | Trennung: | ge|nüg|end | 
  	| Inhalt | fehlt | Status: |  | 
  | Worttyp | fehlt | 
  |  | Kte 1632 Damit das Ja der Brautleute ein freier , verantwortlicher Akt ist und damit der Ehebund feste und dauerhafte menschliche und christliche Grundlagen hat , ist die Vorbereitung auf die Ehe höchst wichtig . Das Beispiel und die Erziehung durch Eltern und Familien bleiben die beste Vorbereitung . Die Seelsorger und die christliche Gemeinde als eine Familie Gottes spielen bei der Weitergabe der menschlichen und christlichen Werte der Ehe und der Familie eine unersetzliche Rolle [ Vgl . [ link ] CIC , can . 1063 ] , und zwar umsomehr , als in unserer Zeit viele junge Menschen das Zerbrechen von Ehen erleben müssen , so daß diese Vorbereitung nicht mehr genügend gewährleistet ist . Jugendliche sollen über die Würde , die Aufgaben und den Vollzug der ehelichen Liebe am besten im Kreis der Familie selbst rechtzeitig in geeigneter Weise unterrichtet werden , damit sie , an keusche Zucht gewöhnt , im entsprechenden Alter nach einer ehrenhaften Brautzeit in die Ehe eintreten können ( GS 49,3 ) . | 
|  | Kte 1859 Eine Todsünde erfordert volle Erkenntnis und volle Zustimmung . Sie setzt das Wissen um die Sündhaftigkeit einer Handlung , ihren Gegensatz zum Gesetz Gottes , voraus . Die Todsünde schließt auch eine genügend überlegte Zustimmung ein , um persönliche Willensentscheidung zu sein . Selbstverschuldete Unwissenheit und Verhärtung des Herzens [ Vgl . Mk 3,5-6 ; Lk 16,19-31 ] mindern die Freiwilligkeit der Sünde nicht , sondern steigern sie . | 
|  | Kte 2184 So wie Gott ruhte am siebten Tag , nachdem er sein ganzes Werk vollbracht hatte ( Gen 2,2 ) , so erhält das Leben des Menschen durch die Arbeit und die Ruhe seinen Rhythmus . Die Einsetzung des Tages des Herrn trägt dazu bei , daß alle über genügend Zeit der Ruhe und der Muße verfügen , um ihr familiäres , kulturelles , gesellschaftliches und religiöses Leben zu pflegen [ Vgl . GS 67,3 , ] . | 
|  | Kte 2187 Die Heiligung der Sonn - und Feiertage erfordert eine gemeinsame Anstrengung . Ein Christ soll sich hüten , einen anderen ohne Not zu etwas zu verpflichten , das ihn daran hindern würde , den Tag des Herrn zu feiern . Auch wenn Veranstaltungen ( z . B . sportlicher oder geselliger Art ) und gesellschaftliche Notwendigkeiten ( wie öffentliche Dienste ) von Einzelnen Sonntagsarbeit verlangen , soll sich doch jeder genügend Freizeit nehmen . Christen werden maßvoll und in Liebe darauf bedacht sein , die Auswüchse und Gewalttätigkeiten zu meiden , zu denen es manchmal bei Massenveranstaltungen kommt . Trotz aller wirtschaftlichen Zwänge sollen die Behörden für eine der Ruhe und dem Gottesdienst vorbehaltene Zeit ihrer Bürger sorgen . Die Arbeitgeber haben eine entsprechende Verpflichtung gegenüber ihren Angestellten . | 
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