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Fachwort
Deutschgebühren Grundwort fehlt
Fachbebietfehlt Trennung: geb|ühren
Inhaltfehlt Status:
Worttyp fehlt
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Kte 2149 Flüche , die den Namen Gottes ohne gotteslästerliche Absicht mißbrauchen , sind ein Mangel an Ehrfurcht vor dem Herrn . Das zweite Gebot untersagt auch den magischen Gebrauch des Namens Gottes . Der Name Gottes ist da groß , wo man ihn mit der Ehrfurcht ausspricht , die seiner Größe und Majestät gebühren . Der Name Gottes ist da heilig , wo man ihn in Verehrung und in Furcht , ihn zu beleidigen , ausspricht ( Augustinus , serm . Dom . 2,45 , 19 ) .
Offb 5,13 Und alle Geschöpfe im Himmel und auf der Erde , unter der Erde und auf dem Meer , alles , was in der Welt ist , hörte ich sprechen : Ihm , der auf dem Thron sitzt , und dem Lamm / gebühren Lob und Ehre und Herrlichkeit und Kraft in alle Ewigkeit .
BGB 101 Ist jemand berechtigt , die Früchte einer Sache oder eines Rechts bis zu einer bestimmten Zeit oder von einer bestimmten Zeit an zu beziehen , so gebühren ihm , sofern nicht ein anderes bestimmt ist : 1. die in § 99 Abs . 1 bezeichneten Erzeugnisse und Bestandteile , auch wenn er sie als Früchte eines Rechts zu beziehen hat , insoweit , als sie während der Dauer der Berechtigung von der Sache getrennt werden , 2. andere Früchte insoweit , als sie während der Dauer der Berechtigung fällig werden ; bestehen jedoch die Früchte in der Vergütung für die Überlassung des Gebrauchs oder des Fruchtgenusses , in Zinsen , Gewinnanteilen oder anderen regelmäßig wiederkehrenden Erträgen , so gebührt dem Berechtigten ein der Dauer seiner Berechtigung entsprechender Teil .
BGB 446 Mit der Übergabe der verkauften Sache geht die Gefahr des zufälligen Untergangs und der zufälligen Verschlechterung auf den Käufer über . Von der Übergabe an gebühren dem Käufer die Nutzungen und trägt er die Lasten der Sache . Der Übergabe steht es gleich , wenn der Käufer im Verzug der Annahme ist .