| Fachwort |  |  | 
  | Deutsch | früherer | Grundwort | fehlt | 
	| Fachbebiet | fehlt | Trennung: | frühe|rer | 
  	| Inhalt | fehlt | Status: |  | 
  | Worttyp | fehlt | 
  |  | Ez 38,17 So spricht Gott , der Herr : Du bist der , von dem ich in früherer Zeit durch meine Knechte gesprochen habe , durch die Propheten Israels , die in jenen Tagen und Jahren weissagten , dass ich dich gegen Israel heranziehen lasse . | 
|  | Joel 2,23 Jubelt , ihr Söhne Zions , / und freut euch über den Herrn , euren Gott ! Denn er gibt euch Nahrung , wie es recht ist . / Er schickt euch den Regen , Herbstregen und Frühjahrsregen / wie in früherer Zeit . | 
|  | BGB 836. 2 Ein früherer Besitzer des Grundstücks ist für den Schaden verantwortlich , wenn der Einsturz oder die Ablösung innerhalb eines Jahres nach der Beendigung seines Besitzes eintritt , es sei denn , dass er während seines Besitzes die im Verkehr erforderliche Sorgfalt beobachtet hat oder ein späterer Besitzer durch Beobachtung dieser Sorgfalt die Gefahr hätte abwenden können . | 
|  | BGB 1320. 1 Lebt der für tot erklärte Ehegatte noch , so kann unbeschadet des § 1319 sein früherer Ehegatte die Aufhebung der neuen Ehe begehren , es sei denn , dass er bei der Eheschließung wusste , dass der für tot erklärte Ehegatte zum Zeitpunkt der Todeserklärung noch gelebt hat . Die Aufhebung kann nur binnen eines Jahres begehrt werden . Die Frist beginnt mit dem Zeitpunkt , in dem der Ehegatte aus der früheren Ehe Kenntnis davon erlangt hat , dass der für tot erklärte Ehegatte noch lebt . § 1317 Abs . 1 Satz 3 , Abs . 2 gilt entsprechend . | 
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