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Fachwort
Deutschernennen Grundwort nennen
FachbebietKultur -> Sprache und Schrift -> Grammatik -> Konjukation haben Trennung: er|nen|nen
InhaltKultur -> Begegnung Person -> Reden Person Status: Beziehung
Worttyp Verb -> Infinitiv -> Präsens
Konjugation Konjugation hat
im MehrwortBGB 2197. 1 Der Erblasser kann durch Testament einen oder mehrere Testamentsvollstrecker ernennen .
BGB 2197. 2 Der Erblasser kann für den Fall , dass der ernannte Testamentsvollstrecker vor oder nach der Annahme des Amts wegfällt , einen anderen Testamentsvollstrecker ernennen .
BGB 2199. 1 Der Erblasser kann den Testamentsvollstrecker ermächtigen , einen oder mehrere Mitvollstrecker zu ernennen .
BGB 2199. 2 Der Erblasser kann den Testamentsvollstrecker ermächtigen , einen Nachfolger zu ernennen .