| Fachwort |  |  | 
  | Deutsch | billigem | Grundwort | fehlt | 
	| Fachbebiet | fehlt | Trennung: | billigem | 
  	| Inhalt | fehlt | Status: |  | 
  | Worttyp | fehlt | 
  |  | BGB 315. 1 Soll die Leistung durch einen der Vertragschließenden bestimmt werden , so ist im Zweifel anzunehmen , dass die Bestimmung nach billigem Ermessen zu treffen ist . | 
|  | BGB 315. 3 Soll die Bestimmung nach billigem Ermessen erfolgen , so ist die getroffene Bestimmung für den anderen Teil nur verbindlich , wenn sie der Billigkeit entspricht . Entspricht sie nicht der Billigkeit , so wird die Bestimmung durch Urteil getroffen ; das Gleiche gilt , wenn die Bestimmung verzögert wird . | 
|  | BGB 317. 1 Ist die Bestimmung der Leistung einem Dritten überlassen , so ist im Zweifel anzunehmen , dass sie nach billigem Ermessen zu treffen ist . | 
|  | BGB 319. 1 Soll der Dritte die Leistung nach billigem Ermessen bestimmen , so ist die getroffene Bestimmung für die Vertragschließenden nicht verbindlich , wenn sie offenbar unbillig ist . Die Bestimmung erfolgt in diesem Falle durch Urteil ; das Gleiche gilt , wenn der Dritte die Bestimmung nicht treffen kann oder will oder wenn er sie verzögert . | 
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