Fachwort |
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Deutsch | bemessen | Grundwort | fehlt |
Fachbebiet | fehlt |
Trennung: | bemess|en |
Inhalt | fehlt |
Status: | |
Worttyp | fehlt |
| Kte 1723 Die verheißene Seligkeit stellt uns vor wichtige sittliche Entscheidungen . Sie lädt uns ein , unser Herz von bösen Trieben zu läutern und danach zu streben , Gott über alles zu lieben . Sie lehrt uns : Das wahre Glück liegt nicht in Reichtum und Wohlstand , nicht in Ruhm und Macht , auch nicht in einem menschlichen Werk - mag dieses auch noch so wertvöll sein wie etwa die Wissenschaften , die Technik und die Kunst - und auch in keinem Geschöpf , sondern einzig in Gott , dem Quell alles Guten und aller Liebe . Vor dem Reichtum beugen alle die Knie ; ihm huldigt die Menge , die ganze Masse der Menschen instinktiv . Sie bemessen das Glück nach dem Vermögen , und nach dem Vermögen bemessen sie auch das Ansehen . . . All das kommt aus der Überzeugung , daß man mit dem Reichtum alles könne . Reichtum ist eines der heutigen Idole , und die Bekanntheit ein anderes . . . Die allgemeine Bekanntheit , die Tatsache , daß man bekannt ist und in der Welt Aufsehen erregt ( was man ein Presserenommee nennen könnte ) , ist nun zu etwas in sich Gutem geworden , zu einem höchsten Gut , zu einem Gegenstand wahrer Verehrung ( J . H . Newman , mix . 5 : Über die Heiligkeit ) . |
| Kte 2371 Mögen alle daran denken : Das menschliche Leben und die Aufgabe , es weiterzuvermitteln , haben nicht nur eine Bedeutung für diese Zeit und können deshalb auch nicht von daher allein bemessen und verstanden werden , sondern haben immer eine Beziehung zu der ewigen Bestimmung des Menschen ( GS 51,4 ) . |
| Kte 2487 Jede Verfehlung gegen die Gerechtigkeit und die Wahrheit bringt die Verpflichtung zur Wiedergutmachung mit sich , selbst dann , wenn ihrem Urheber Vergebung gewährt worden ist . Falls es unmöglich ist , ein Unrecht öffentlich wiedergutzumachen , muß man es insgeheim tun ; wenn der Geschädigte nicht direkt entschädigt werden kann , muß man ihm im Namen der Liebe moralische Genugtuung leisten . Die Pflicht zur Wiedergutmachung betrifft auch die Verfehlungen gegen den guten Ruf eines anderen . Diese moralische und zuweilen auch materielle Wiedergutmachung ist nach der Größe des verursachten Schadens zu bemessen . Sie ist eine Gewissenspflicht . |
| BGB 556b. 1 Die Miete ist zu Beginn , spätestens bis zum dritten Werktag der einzelnen Zeitabschnitte zu entrichten , nach denen sie bemessen ist . |
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