Fachwort |
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Deutsch | begehren | Grundwort | gehren |
Fachbebiet | Kultur -> Sprache und Schrift -> Grammatik -> Konjukation haben |
Trennung: | be|geh|ren |
Inhalt | Kultur -> Begegnung Person -> Gedanken |
Status: | Beziehung |
Worttyp | Verb -> Infinitiv -> Präsens |
Konjugation |
Konjugation hat |
im Mehrwort | Jos 6,18 Hütet euch aber davor , von dem , was dem Untergang geweiht ist , etwas zu begehren und wegzunehmen ; sonst weiht ihr das Lager Israels dem Untergang und stürzt es ins Unglück . |
| Kte Du sollst nicht morden , du sollst nicht die Ehe brechen , du sollst nicht stehlen , du sollst nicht Falsches gegen deinen Nächsten aussagen , du sollst nicht nach der Frau deines Nächsten verlangen , und du sollst nicht das Haus deines Nächsten begehren , nicht sein Feld , seinen Sklaven oder seine Sklavin , sein Rind oder seinen Esel , nichts , was deinem Nächsten gehört . |
| Kte Du sollst nicht töten . Du sollst nicht Unkeuschheit treiben . Du sollst nicht stehlen . Du sollst kein falsches Zeugnis geben . Du sollst nicht begehren deines Nächsten Frau . Du sollst nicht begehren deines Nächsten Gut . |
| Kte 2055 Als man ihm die Frage stellt : Welches Gebot im Gesetz ist das wichtigste ? ( Mt 22,36 ) , antwortet Jesus : Du sollst den Herrn , deinen Gott , lieben mit ganzem Herzen , mit ganzer Seele und mit all deinen Gedanken . Das ist das wichtigste und erste Gebot . Ebenso wichtig ist das zweite : Du sollst deinen Nächsten lieben wie dich selbst . An diesen beiden Geboten hängt das ganze Gesetz samt den Propheten ( Mt 22,37-40 ) [ Vgl . Dtn 6,5 ; Lev 19,18. ] . Der Dekalog ist im Licht dieses zweifachen und zugleich einzigen Gebotes der Liebe auszulegen , welche die Erfüllung des Gesetzes ist : Die Gebote : Du sollst nicht die Ehe brechen , du sollst nicht töten , du sollst nicht stehlen , du sollst nicht begehren ! , und alle anderen Gebote sind in dem einen Satz zusammengefaßt : Du sollst deinen Nächsten lieben wie dich selbst . Die Liebe tut dem Nächsten nichts Böses . Also ist die Liebe die Erfüllung des Gesetzes ( Röm ‘13,9-10 ) . |
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