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Fachwort
Deutschaufheben Grundwort heben
FachbebietKultur -> Sprache und Schrift -> Grammatik -> Konjukation haben Trennung: auf|he|ben
InhaltKultur -> Begegnung Person -> Tätigkeit Person Status: Beziehung
Worttyp Verb -> Infinitiv -> Präsens
Konjugation Konjugation hat
im MehrwortKte 1746 Unkenntnis Gewalt Furcht und weitere psychische oder gesellschaftliche Umstände können die Anrechenbarkeit einer Tat und die Verantwortung für sie vermindern oder aufheben .
Kte 1860 Unverschuldete Unkenntnis kann die Verantwortung für ein schweres Vergehen vermindern , wenn nicht sogar aufheben . Aber von niemandem wird angenommen , daß er die sittlichen Grundsätze nicht kennt , die in das Gewissen jedes Menschen eingeschrieben sind . Auch Triebimpulse , Leidenschaften sowie von außen ausgeübter Druck oder krankhafte Störungen können die Freiheit und die Willentlichkeit eines Vergehens vermindern . Die Sünde aus Bosheit , aus überlegter Entscheidung für das Böse wiegt am schwersten .
Kte 1956 Das sittliche Naturgesetz ist im Herzen jedes Menschen zugegen und durch die Vernunft festgesetzt . Es ist in seinen Vorschriften allgemeingültig , und seine Autorität erstreckt sich auf alle Menschen . Es bringt die Würde der Person zum Ausdruck und bestimmt die Grundlage ihrer Grundrechte und pflichten . Es gibt ein wahres Gesetz : das der rechten Vernunft . Es stimmt mit der Natur überein , ist bei allen Menschen vorhanden und besteht unveränderlich und ewig . Seine Gebote fordern zur Pflicht auf ; seine Verbote verwehren Verfehlungen . . . Es durch ein gegenteiliges Gesetz zu ersetzen , ist ein Sakrileg . Man darf es auch nicht teilweise aufheben , und niemand kann es gänzlich abschaffen ( Cicero , rep . 3 , 22 , 33 ) .
Kte 2352 Masturbation ist die absichtliche Erregung der Geschlechtsorgane , mit dem Ziel , geschlechtliche Lust hervorzurufen . Tatsache ist , daß sowohl das kirchliche Lehramt in seiner langen und stets gleichbleibenden Überlieferung als auch das sittliche Empfinden der Gläubigen niemals gezögert haben , die Masturbation als eine in sich schwere ordnungswidrige Handlung zu brandmarken , weil der frei gewollte Gebrauch der Geschlechtskraft , aus welchem Motiv er auch immer geschieht , außerhalb der normalen ehelichen Beziehungen seiner Zielsetzung wesentlich widerspricht . Der um ihrer selbst willen gesuchten geschlechtlichen Lust fehlt die von der sittlichen Ordnung geforderte geschlechtliche Beziehung , jene nämlich , die den vollen Sinn gegenseitiger Hingabe als auch den einer wirklich humanen Zeugung in wirklicher Liebe realisiert ( CDF , Erkl . Persona humana 9 ) . Um ein ausgewogenes Urteil über die sittliche Verantwortung jener , die sich hierin verfehlen , zu bilden und um die Seelsorge danach auszurichten , soll man affektive Unreife , die Macht eingefleischter Gewohnheiten , Angstzustände und weitere psychische oder gesellschaftliche Faktoren berücksichtigen , welche die moralische Schuld vermindern oder sogar aufheben .