| Fachwort |  |  | 
  | Deutsch | abweicht | Grundwort | fehlt | 
	| Fachbebiet | fehlt | Trennung: | ab|weic|ht | 
  	| Inhalt | fehlt | Status: |  | 
  | Worttyp | fehlt | 
  |  | BGB 475. 1 Auf eine vor Mitteilung eines Mangels an den Unternehmer getroffene Vereinbarung , die zum Nachteil des Verbrauchers von den §§ 433 bis 435 , 437 , 439 bis 443 sowie von den Vorschriften dieses Untertitels abweicht , kann der Unternehmer sich nicht berufen . Die in Satz 1 bezeichneten Vorschriften finden auch Anwendung , wenn sie durch anderweitige Gestaltungen umgangen werden . | 
|  | BGB 478. 4 Auf eine vor Mitteilung eines Mangels an den Lieferanten getroffene Vereinbarung , die zum Nachteil des Unternehmers von den §§ 433 bis 435 , 437 , 439 bis 443 sowie von den Absätzen 1 bis 3 und von § 479 abweicht , kann sich der Lieferant nicht berufen , wenn dem Rückgriffsgläubiger kein gleichwertiger Ausgleich eingeräumt wird . Satz 1 gilt unbeschadet des § 307 nicht für den Ausschluss oder die Beschränkung des Anspruchs auf Schadensersatz . Die in Satz 1 bezeichneten Vorschriften finden auch Anwendung , wenn sie durch anderweitige Gestaltungen umgangen werden . | 
|  | BGB 569. 5 Eine Vereinbarung , die zum Nachteil des Mieters von den Absätzen 1 bis 3 dieser Vorschrift oder von § 543 abweicht , ist unwirksam . Ferner ist eine Vereinbarung unwirksam , nach der der Vermieter berechtigt sein soll , aus anderen als den im Gesetz zugelassenen Gründen außerordentlich fristlos zu kündigen . | 
|  | Dtn 11,28 und den Fluch für den Fall , dass ihr nicht auf die Gebote des Herrn , eures Gottes , hört , sondern von dem Weg abweicht , den ich euch heute vorschreibe , und anderen Göttern nachfolgt , die ihr früher nicht gekannt habt . | 
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