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Fachwort
Deutschabhängen Grundwort hängen
FachbebietKultur -> Sprache und Schrift -> Grammatik -> Konjukation haben Trennung: ab|hän|gen
InhaltKultur -> Begegnung Person -> Tätigkeit Person Status: Beziehung
Worttyp Verb -> Infinitiv -> Präsens
Konjugation Konjugation hat
im MehrwortKte 2344 Die Keuschheit ist eine persönliche Aufgabe ; sie erfordert aber auch eine kulturelle Anstrengung , weil der Fortschritt der menschlichen Person und das Wachstum der Gesellschaft als solcher voneinander abhängen ( GS 25,1 ) . Die Keuschheit setzt die Achtung der Menschenrechte voraus , insbesondere des Rechtes auf Bildung und Erziehung , welche die sittlichen und geistigen Dimensionen des menschlichen Lebens berücksichtigen .
Kte 2438 Verschiedene Ursachen religiöser , politischer , wirtschaftlicher und finanzieller Natur verleihen heute der sozialen Frage ein weltweites Ausmaß ( SRS 9 ) . Zwischen den Nationen , die politisch bereits voneinander abhängen , bedarf es der Solidarität . Sie ist noch unerläßlicher , wenn es darum geht , entarteten Mechanismen Einhalt zu gebieten , die Entwicklung der wirtschaftlich schwachen Länder behindern [ Vgl . SRS 17 ; 45 ] . Mißbräuchliche , wenn nicht gar wucherische Finanzsysteme [ Vgl . CA 35 ] , ungerechte Handelsbeziehungen zwischen den Nationen und der Rüstungswettlauf sind durch gemeinsame Anstrengungen zu ersetzen , um die Ressourcen für sittliche , kulturelle und wirtschaftliche Entwicklungsziele einsetzen zu können ; dabei wird man die Prioritäten und die Werteskalen . . . neu definieren müssen ( CA 28 ) .
Kte 1564 Die Priester sind , obwohl sie nicht die höchste Stufe der priesterlichen Weihe haben und in der Ausübung ihrer Vollmacht von den Bischöfen abhängen , dennoch mit ihnen in der priesterlichen Würde verbunden und werden kraft des Sakramentes der Weihe nach dem Bilde Christi , des höchsten und ewigen Priesters [ Vgl . Hebr 5,1-10 ; 7,24 ; 9,11-28 ] , zum Verkündigen des Evangeliums , zum Weiden der Gläubigen und zur Feier des Gottesdienstes geweiht als wahre Priester des Neuen Bundes ( LG 28 ) .
BGB 556a. 1 Haben die Vertragsparteien nichts anderes vereinbart , sind die Betriebskosten vorbehaltlich anderweitiger Vorschriften nach dem Anteil der Wohnfläche umzulegen . Betriebskosten , die von einem erfassten Verbrauch oder einer erfassten Verursachung durch die Mieter abhängen , sind nach einem Maßstab umzulegen , der dem unterschiedlichen Verbrauch oder der unterschiedlichen Verursachung Rechnung trägt .