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Fachwort
DeutschZehntels Grundwort fehlt
Fachbebietfehlt Trennung: Zehntels
Inhaltfehlt Status:
Worttyp fehlt
GG 42. 1 Der Bundestag verhandelt öffentlich . Auf Antrag eines Zehntels seiner Mitglieder oder auf Antrag der Bundesregierung kann mit Zweidrittelmehrheit die Öffentlichkeit ausgeschlossen werden . Über den Antrag wird in nichtöffentlicher Sitzung entschieden .