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Fachwort
DeutschVorsorge Grundwort fehlt
Fachbebietfehlt Trennung: Vorso|rge
Inhaltfehlt Status:
Worttyp fehlt
BGB 617. 2 Die Verpflichtung des Dienstberechtigten tritt nicht ein , wenn für die Verpflegung und ärztliche Behandlung durch eine Versicherung oder durch eine Einrichtung der öffentlichen Krankenpflege Vorsorge getroffen ist .