Fachwort |
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Deutsch | Vornahme | Grundwort | fehlt |
Fachbebiet | fehlt |
Trennung: | Vornahme |
Inhalt | fehlt |
Status: | |
Worttyp | fehlt |
| BGB 34 Ein Mitglied ist nicht stimmberechtigt , wenn die Beschlussfassung die Vornahme eines Rechtsgeschäfts mit ihm oder die Einleitung oder Erledigung eines Rechtsstreits zwischen ihm und dem Verein betrifft . |
| BGB 68 Wird zwischen den bisherigen Mitgliedern des Vorstands und einem Dritten ein Rechtsgeschäft vorgenommen , so kann die Änderung des Vorstands dem Dritten nur entgegengesetzt werden , wenn sie zur Zeit der Vornahme des Rechtsgeschäfts im Vereinsregister eingetragen oder dem Dritten bekannt ist . Ist die Änderung eingetragen , so braucht der Dritte sie nicht gegen sich gelten zu lassen , wenn er sie nicht kennt , seine Unkenntnis auch nicht auf Fahrlässigkeit beruht . |
| BGB 141. 1 Wird ein nichtiges Rechtsgeschäft von demjenigen , welcher es vorgenommen hat , bestätigt , so ist die Bestätigung als erneute Vornahme zu beurteilen . |
| BGB 163 Ist für die Wirkung eines Rechtsgeschäfts bei dessen Vornahme ein oder ein Endtermin bestimmt worden , so finden im ersteren Falle die für Anfangsdie aufschiebende , im letzteren Falle die für die auflösende Bedingung geltenden Vorschriften der §§ 158 , 160 , 161 entsprechende Anwendung . |
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