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Fachwort
DeutschStifters Grundwort fehlt
FachbebietGeographie -> Amerika -> Karibische Inseln -> Saint Kitts und Nevis Trennung: Sti|ft|ers
Inhaltfehlt Status: Beziehung
Worttyp fehlt
717
DeBartolo
Kte 849 Der Missionsaufirag . Zu den Völkern von Gott gesandt , soll die Kirche das allumfassende Sakrament des Heils sein . So müht sie sich gemäß dem innersten Anspruch ihrer eigenen Katholizität und im Gehorsam gegen den Auftrag ihres Stifters , das Evangelium allen Menschen zu verkünden ( AG 1) : Geht zu allen Völkern , und macht alle Menschen zu meinen Jüngern ; tauft sie auf den Namen des Vaters und des Sohnes und des Heiligen Geistes , und lehrt sie , alles zu befolgen , was ich euch geboten habe . Seid gewiß : Ich bin bei euch alle Tage bis zum Ende der Welt ( Mt 28 , 19-20 ) .
BGB 81. 1 Das Stiftungsgeschäft unter Lebenden bedarf der schriftlichen Form . Es muss die verbindliche Erklärung des Stifters enthalten , ein Vermögen zur Erfüllung eines von ihm vorgegebenen Zweckes zu widmen . Durch das Stiftungsgeschäft muss die Stiftung eine Satzung erhalten mit Regelungen über 1. den Namen der Stiftung , 2. den Sitz der Stiftung , 3. den Zweck der Stiftung , 4. das Vermögen der Stiftung , 5. die Bildung des Vorstands der Stiftung . Genügt das Stiftungsgeschäft den Erfordernissen des Satzes 3 nicht und ist der Stifter verstorben , findet § 83 Satz 2 bis 4 entsprechende Anwendung .
BGB 81. 2 Bis zur Anerkennung der Stiftung als rechtsfähig ist der Stifter zum Widerruf des Stiftungsgeschäfts berechtigt . Ist die Anerkennung bei der zuständigen Behörde beantragt , so kann der Widerruf nur dieser gegenüber erklärt werden . Der Erbe des Stifters ist zum Widerruf nicht berechtigt , wenn der Stifter den Antrag bei der zuständigen Behörde gestellt oder im Falle der notariellen Beurkundung des Stiftungsgeschäfts den Notar bei oder nach der Beurkundung mit der Antragstellung betraut hat .
§ 82 Übertragungspflicht des Stifters