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Fachwort
DeutschMaßregel Grundwort fehlt
Fachbebietfehlt Trennung: Maßregel
Inhaltfehlt Status:
Worttyp fehlt
BGB 744. 2 Jeder Teilhaber ist berechtigt , die zur Erhaltung des Gegenstands notwendigen Maßregeln ohne Zustimmung der anderen Teilhaber zu treffen ; er kann verlangen , dass diese ihre Einwilligung zu einer solchen Maßregel im Voraus erteilen .