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Fachwort
DeutschKünftige Grundwort fehlt
Fachbebietfehlt Trennung: Kün|ft|ige
Inhaltfehlt Status:
Worttyp fehlt
" Die Klugheit eines Menschen lässt sich aus der Sorgfalt ermessen , mit der er das Künftige bedenkt . " - Georg Christoph Lichtenberg
BGB 557. 2 Künftige Änderungen der Miethöhe können die Vertragsparteien als Staffelmiete nach § 557a oder als Indexmiete nach § 557b vereinbaren .
§ 1158 Künftige Nebenleistungen