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Fachwort
DeutschInventar Grundwort fehlt
FachbebietGeographie -> Amerika -> Südamerika -> Brasilien Trennung: Inv|en|tar
Inhaltfehlt Status: Beziehung
Worttyp fehlt
1359
DeBartolo
§ 98 Gewerbliches und landwirtschaftliches Inventar
BGB 582. 1 Wird ein Grundstück mit Inventar verpachtet , so obliegt dem Pächter die Erhaltung der einzelnen Inventarstücke .
BGB 582. 2 Der Verpächter ist verpflichtet , Inventarstücke zu ersetzen , die infolge eines vom Pächter nicht zu vertretenden Umstands in Abgang kommen . Der Pächter hat jedoch den gewöhnlichen Abgang der zum Inventar gehörenden Tiere insoweit zu ersetzen , als dies einer ordnungsmäßigen Wirtschaft entspricht .
BGB 582a. 1 Übernimmt der Pächter eines Grundstücks das Inventar zum Schätzwert mit der Verpflichtung , es bei Beendigung des Pachtverhältnisses zum Schätzwert zurückzugewähren , so trägt er die Gefahr des zufälligen Untergangs und der zufälligen Verschlechterung des Inventars . Innerhalb der Grenzen einer ordnungsmäßigen Wirtschaft kann er über die einzelnen Inventarstücke verfügen .