| Fachwort |  |  | 
  | Deutsch | Fürsorge | Grundwort | fehlt | 
	| Fachbebiet | fehlt | Trennung: | Für|sorge | 
  	| Inhalt | fehlt | Status: |  | 
  | Worttyp | fehlt | 
  |  | Kte 303 Das Zeugnis der Schrift lautet einstimmig : Die Fürsorge der Vorsehung ist konkret und unmittelbar ; sie kümmert sich um alles , von den geringsten Kleinigkeiten bis zu den großen weitgeschichtlichen Ereignissen . Die heiligen Bücher bekräftigen entschieden die absolute Souveränität Gottes im Lauf der Ereignisse : Unser Gott ist im Himmel ; alles , was ihm gefällt , das vollbringt er ( Ps 115,3 ) . Und Christus ist der , der öffnet , so daß niemand mehr schließen kann , der schließt , so daß niemand mehr öffnen kann ( Offb 3,7 ) . Viele Pläne faßt das Herz des Menschen , doch nur der Ratschluß des Herrn hat Bestand ( Spr 19,21 ) . | 
|  | BGB 671. 2 Der Beauftragte darf nur in der Art kündigen , dass der Auftraggeber für die Besorgung des Geschäfts anderweit Fürsorge treffen kann , es sei denn , dass ein wichtiger Grund für die unzeitige Kündigung vorliegt . Kündigt er ohne solchen Grund zur Unzeit , so hat er dem Auftraggeber den daraus entstehenden Schaden zu ersetzen . | 
|  | BGB 672 Der Auftrag erlischt im Zweifel nicht durch den Tod oder den Eintritt der Geschäftsunfähigkeit des Auftraggebers . Erlischt der Auftrag , so hat der Beauftragte , wenn mit dem Aufschub Gefahr verbunden ist , die Besorgung des übertragenen Geschäfts fortzusetzen , bis der Erbe oder der gesetzliche Vertreter des Auftraggebers anderweit Fürsorge treffen kann ; der Auftrag gilt insoweit als fortbestehend . | 
|  | BGB 673 Der Auftrag erlischt im Zweifel durch den Tod des Beauftragten . Erlischt der Auftrag , so hat der Erbe des Beauftragten den Tod dem Auftraggeber unverzüglich anzuzeigen und , wenn mit dem Aufschub Gefahr verbunden ist , die Besorgung des übertragenen Geschäfts fortzusetzen , bis der Auftraggeber anderweit Fürsorge treffen kann ; der Auftrag gilt insoweit als fortbestehend . | 
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